Der Vorstand der Landesseniorenvertretung des dbb-hamburg wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass Studienzeiten wieder mit (mindestens) drei Dienstjahren bei der Beamtenversorgung angerechnet werden.
Begründung:
Studienzeiten sind in der Regel länger als drei Jahre. Durch den späten Eintritt in das Berufsleben ist es für Angehörige der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (höherer Dienst) erheblich schwieriger, auf die für die Höchstversorgung erforderliche Dienstzeit von 40 bzw. 45 Jahren zu kommen.