Der Vorstand der Landesseniorenvertretung des dbb-hamburg wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass eine Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs bei Mietern, die 40 Jahre oder länger in einer Wohnung leben bzw. das 60. Lebensjahr vollendet haben, gesetzlich ausgeschlossen wird.
Begründung:
Wohnung ist heute ein sehr hohes Gut, Mieten explodieren. Betroffen sind neben Familien mit Kindern auch Seniorinnen und Senioren, die alles mit ihrem Alterseinkommen stemmen müssen. Wenn nun noch Vermieter Eigenbedarf geltend machen (können unddürfen) müssen gerade Ältere aus ihrem gewohnten Lebensumfeld heraus und sind gezwungen, für eine neue Unterkunft auch noch eine sprunghaft höhere Miete zu zahlen, die ihnen häufig das Existenzminimum beschneidet oder gar raubt. Eigentum verpflichtet, dieses gilt auch für Vermieter.