Der Vorstand der Landesseniorenvertretung des dbb-hamburg wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass die Kfz-Versicherung von Senioreninnen und Senioren nicht durch entsprechende Alterszuschläge erhöht wird.
Alterszuschläge für Senioreninnen und Senioren sind diskriminierend und daher eigentlichschon grundgesetzwidrig. Trotzdem werden sie heimlich von den Kfz-Versicherungen, regelmäßig ab dem 75. Lebensjahr des Versicherten, erhoben. Diese Entwicklung bestätigt auch das Vergleichsportal ,,Verivox“, der Zuschlag kann bis zu 100 Prozent betragen. Ein Ende der Diskriminierung ist zwingend geboten, da auch altersbedingten Unfallschäden in der Haftpflicht und in der Kasko durch Schlechtereinstufungen in der Schadenfreiheitsklasse begegnet wird. Die Praxis der Kfz-Versicherungen kassiert denVersicherungsnehmer jedoch nur wegen eines bestimmten Alters ab. Im Schadensfall zahlt er dann noch einmal.