Der Vorstand der Landesseniorenvertretung des dbb-hamburg wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die Krankenhäuser ihre Leistungen nach stationärer Behandlung zukünftigunmittelbar mit dem Zentrum für Personaldienste/Beihilfe abrechnen.
Begründung:
Die unmittelbare Abrechnung der allgemeinen Leistungen erfolgt bei den meisten Krankenhäusern bereits heute mit der privaten Krankenversicherung; nur Zusatzleistungen wie Einzelzimmer, Chefarztbehandlung müssen regelmäßig eigenständig abgerechnet werden. Es muss doch möglich sein, dass auch bei der Beihilfe entsprechend direkt verfahren wird, zumal nur Leistungen der allgemeinen Pflege- und Krankenversorgung beihilfefähig sind. Die Realisierung dieses Antrags hilft insbesondere älteren Kolleginnen und Kollegen, die sich nach einem (längeren) Krankenhausaufenthalt nicht noch um den „Papierkram“(Antragsstellung, Überweisungen) kümmern müssen.