Antrag 14

Der Vorstand der Landesseniorenvertretung des dbb-hamburg wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass eine Angleichung des Pflegegeldes für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege an die Pflegesachleistungen für ambulante bzw. stationäre Pflege stattfindet.

Begründung:

In der Pflege wird zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen unterschieden. Welche Leistungen der Pflegebedürftige erhält, hängt zum einen von dem festgestellten Pflegegrad ab und zum anderen davon, ob die Betreuung privat (z.B. durch Angehörige) erfolgt oder ein externer Pflegedienst in Anspruch genommen wird. Die Höhe des Pflegegeldes (bei privater Betreuung), der Pflegesachleistungen (bei Betreuung durch ambulante Pflegedienste) und Kosten für Pflegeleistungen bei stationärer Pflege weichen erheblich voneinander ab.